Mit dem Schuljahr 2022/23 wurde in der AHS-Unterstufe der neue Pflichtgegenstand „Digitale Grundbildung“ eingeführt.
Die Digitale Grundbildung wird in der 5. bis 8. Schulstufe mit jeweils mindestens einer fixen Stunde im Stundenplan umgesetzt, somit ergibt sich eine Zahl von insgesamt mindestens 4 Jahreswochenstunden im Verlauf der Sekundarstufe I. Dies bedeutet auch eine Erhöhung der Gesamtzahl an Jahreswochenstunden der Sekundarstufe I um 4 Stunden.
Das zentrale fachliche Konzept des neuen Lehrplans ist an das Frankfurt Dreieck anglehnt, das die Lehrplaninhalte aus drei Blickwinkeln betrachtet:
- Wie funktionieren digitale Technologien (T),
- Welche gesellschaftlichen Wechselwirkungen ergeben sich durch ihren Einsatz (G) und
- Welche Interaktions- und Handlungsoptionen ergeben sich für Schülerinnen und Schüler (I).
Fünf Kompetenzbereiche dienen der Strukturierung der Deskriptoren:
- Orientierung
- Information
- Kommunikation
- Produktion
- Handeln
Der Lehrplan der Digitalen Grundbildung fungiert in diesem Zusammenhang auch als Vorbereitung auf den Informatikunterricht der 9. Schulstufe.